Tätigkeitsschwerpunkte

Vertragsrecht: Vertragsgestaltung / Vertragsauslegung / AGB Kontrolle
Durchsetzung von Forderungen
Forderungseinzug
Durchsetzung von Schadenersatzforderungen
 

Auch das Leben in der Familie ist gesetzlich geregelt.
Während bei intakten Familien Rechtsfragen nur eine geringe Rolle einnehmen, ändert sich dies schlagartig in der Krise.
Nun muss geklärt werden, wer, wem, wann, in welcher Höhe und welcher Form Unterhalt schuldet, wem das Sorgerecht oder das Umgangsrecht für die Kinder zusteht und wann und wie dies genutzt werden soll. Letzten Endes sind Fragen von Scheidung und Scheidungsfolgesachen zu regeln, insbesondere sind die dem Kindeswohl entsprechenden Regelungen über die elterliche Sorge für die Kinder zu regeln und eine Vermögensauseinandersetzung herbeizuführen. Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt muss häufig auch Emotionen glätten, damit überhaupt erst einmal der Weg für weitestgehend einvernehmliche und sachgerechte Problemlösungen gefunden werden kann.

Bußgeldverfahren / Verkehrsstrafsachen
Hier geht es zum einen um die Verteidigung gegen unberechtigte Bußgeldbescheide (z.B. Geschwindigkeits,- Rotlicht,- Abstandsverstöße) sowie in Verkehrsstrafsachen (z.B. Fahren unter Alkohol,- oder Drogeneinfluß, Nötigung, Unfallflucht oder den Vorwurf der Körperverletzung bei Unfallverursachung). Nicht selten werden diese Verstöße mit Punkten im Fahreignungsregister belegt. Da jeder Punkt "zählt" ist es wichtig, den Vorwurf überprüfen zu lassen. Akteneinsicht erhält nur ein Rechtsanwalt.

Verkehrsunfall
Ferner gehört zum Verkehrsrecht die Abwicklung von Verkehrsunfällen, d. h. die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter oder die Geltendmachung berechtigter Ansprüche gegen den Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung.
Gerade Verkehrsteilnehmer, die ohne eigenes Verschulden in Verkehrsunfälle verwickelt werden, sind gut beraten, einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche einzuschalten. Zum einen übernimmt der Unfallverursacher bzw. sein Haftpflichtversicherer die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Zum anderen weiß der "normale" Unfallgeschädigte gar nicht in vollem Umfange, welche Ansprüche ihm überhaupt zustehen. Insbesondere versuchen Versicherer den Geschädigten einzureden, die Schadenregulierung erfolge auch ohne die Einschaltung von Anwälten anstandslos. Sie weisen jedoch den Geschädigten nicht auf alle ihm zustehenden Ansprüche hin, so dass diese häufig aus Unkenntnis nicht geltend gemacht werden.
Nicht selten besteht auch Streit über die Haftungsfrage. Hier ist die Inanspruchnahme von Rechtsrat praktisch unverzichtbar, um nicht Gefahr zu laufen, zu Unrecht in die Haftung genommen zu werden.

Ich helfe Ihnen gerne. Sprechen Sie mich an.

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